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Pflegerische Versorgung gemäß §75 Abs. 1 SGB XI
- Hilfe bei der Körperpflege, Prophylaxen - Haar- und Mundhygiene, Intimpflege
- Transfer aus dem Bett/ins Bett, An- und Auskleiden
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Spezielles Lagern
- Mobilisation
- Einfache oder umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - mundgerechtes Zubereiten der Mahlzeit
- Verabreichung von Sondennahrung
- Hilfestellung beim Verlassen oder bei der Rückkehr in die Wohnung
- Essen auf Rädern
- Zubereitung einer Mahlzeit, Frühstück oder Abendbrot in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
- Einkauf / Besorgungen
- Reinigung und Bügeln der Kleidung
- Reinigung der Wohnung, Kehrwoche
- Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes
- Beheizen der Wohnung
- Seelsorge, Lebenshilfe und Gesundheitsberatung
- Pflegefachberatung und Anleiten von Angehörigen und Patienten zu Hause
- Begleitung Schwerkranker und Sterbender
- Hilfe bei überbrückung von akuten Notsituationen
- Begleitung Angehöriger
- Verhinderungspflege
Fachgerechte Ausführung ärztlicher Verordnungen nach den Richtlinien des SGB V
- Verbandswechsel und Wundpflege
- Injektionen - Spritzen, Richten von Injektionen
- Port / Infusionstherapie
- Katheterpflege und Behandlung, Blasenspülung
- Dekubitusversorgung und Prophylaxe
- Einlauf, Darmentleerung, Stomapflege
- Krankenbeobachtung wie Blutdruckmessen, Blutzuckerbestimmung
- Medizinische Wickel und Einreibungen
- Medikamentenüberwachung und Verabreichung
- Schmerztherapie
- Magensonde
- überprüfung und Versorgung von Drainagen, Trachealkanüle
- Versorung zentraler Venenkatheter
- Kompressionsverbände, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Bronchialtoilette, Absaugen
letzte Änderung: 15.11.2021